La « Klasse 120 Kg »

Un exemple de machine de « Klasse 120 kg » à vide
Le AIRector 120

Anfang des Jahres hat der Gesetzgeber die Weichen fürs ultraleichte Fliegen ohne Medical und Verkehrszulassung gestellt. Doch ein Streit um Bauvorschriften verhindert, dass die neue Klasse auf Kurs gehen kann.
Als im Januar die neue Fassung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) veröffentlicht wurde, schien der Weg frei für eine 120-kg-Klasse. Ein- oder zweisitzige, aerodynamisch gesteuerte ULs, die eine Leermasse von 120 kg inklusive Rettungssystem nicht überschreiten, sollen demnach nämlich nicht der Muster- und Verkehrszulassungspflicht unterliegen. Neu war die Formulierung in Paragraph 1 LuftVZO, dass dies auch für ULs mit fest installiertem Motor gelten soll – eine kleine sprachliche Änderung löste eine regelrechte Euphorie in der Branche aus.
Das Verfahren scheint klar. Statt einer Musterzulassung stellt eine vom LBA benannte Prüfstelle nun eine so genannte Musterprüfbescheinigung aus. Derart geprüfte Geräte dürfen dann ohne Kennzeichen und ohne Verkehrszulassung fliegen. Jahresnachprüfungen sind nicht vorgeschrieben. Der Pilot, so sieht es das Modell vor, erhält eine unbefristet gültige Lizenz, für die er kein Medical braucht.
Mittlerweile jedoch ist die Freude verflogen, denn LBA und Ministerium möchten neue Bauvorschriften für 120-kg-ULs durchsetzen.
Lesen Sie in der Dezember-Ausgabe des aerokurier, wie Verbände und Hersteller ihre Positionen verteidigen und welche Auswege es aus der Misere geben kann